News aus der Gemeinschaftspraxis Dr. Fuchs & Kollegen
Achtung! Ab 1. Oktober 2022 gilt die FFP2-Maskenpflicht in Arztpraxen!
Liebe Patientinnen und Patienten,
wir möchten Sie darüber informieren, dass auf Grund der neuen bundesweiten Regelungen im Zeitraum vom 1. Oktober 2022 bis 7. April 2023 für Patientinnen und Patienten oder Besuchern in Arztpraxen die FFP2-Maskenpflicht gilt. Daher möchten wir Sie bitten, beim Besuch unserer Hautarztpraxis eine entsprechende Maske (FFP2) zu tragen.
Gemäß der aktuellen Situation und den Änderungen der neuen Bestimmungen gelten vom 1. Oktober 2022 bis 7. April 2023 in der Hautarztpraxis Dr. Fuchs folgende Regeln:
Maskenpflicht (FFP2) - Kinder unter sechs Jahren, zudem gehörlose Menschen sowie Menschen mit ärztlicher Befreiungsbescheinigung sind von der Maskenpflicht ausgenommen. Für Kinder von 6-13 Jahren reicht eine medizinische Maske.
Wir sind für Sie da und freuen uns, Sie in unserer Praxis begrüßen zu dürfen!
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